Norderstedter PartyHelfer

Liefer- und Zahlungsbedingungen:

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und können saisonalen Schwankungen unterliegen.

Die Anlieferung der bestellten Speisen ist im Umkreis von 15 km frei. Ab 16 km erfolgt eine gestaffelte Kilometerpauschale. Die Lieferkosten für Leihgegenstände staffeln sich nach Menge und Entfernung. Bei der Anlieferung größerer Mengen oder schwerer Gegenstände muss eine Hilfe vor Ort sein. 

Alle Mietgegenstände bleiben Eigentum des Verleihers.  Beschädigungen und Fehlmengen trägt der Mieter, der neben dem Mietpreis die Kosten zur Wiederbeschaffung zu tragen hat.

NOPAH bemüht sich mit allen Kräften vereinbarte Termine pünktlich einzuhalten. Eine Zeittoleranz von 45 Min wird im Ausnahmefall vom Kunden akzeptiert.

Der Rechnungsbetrag  inkl. Pfandgelder ist netto bei Anlieferung in bar fällig, wenn nicht schriftlich anders vereinbart.

Bei Rückgabe schmutziger Leihgegenstände wird ein Aufschlag von 50 % erhoben.  

Mit Auftragsvergabe werden o.g. Liefer- und Zahlungsbedingungen vom Auftraggeber als verbindlich anerkannt.

Gerichtsstand ist Norderstedt.

  

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Stand: 19. Mai 2002